10.12.2025

Der Bundesfinanzhof hat drei Klagen gegen die neue Grundsteuer abgewiesen und das in elf Bundesländern geltende Bundesmodell für verfassungsgemäß erklärt. Die pauschalierte Bewertung von Immobilien sei zulässig; Abweichungen von bis zu 30 Prozent vom Verkehrswert seien akzeptabel. Kläger und Verbände wollen nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Weitere Klagen zu abweichenden Länder-Modellen stehen noch an – unter anderem für das Bundesland Bayern.
Alle wichtigen Informationen rund um die neue Grundsteuer und was sich für Grundstückseigentümer ändert, finden Sie auf der Seite von Haus + Grund

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